Was Sie erwartet
Gemäß §12 des Arbeitschutzgesetzes (ArbSchG) sind wir als Arbeitgeber dazu verpflichtet, unsere Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheits-schutz bei ihrer Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen.
Als Arbeitsschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheits-gefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
Bearbeiten Sie das Online Training zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz. Sie können die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Das Kurs gilt als vollständig abgeschlossen, wenn Sie die abschließende Wissensüberprüfung mit mindestens 80% der maximal zu erreichenden Punktzahl abschließen.