Was Sie erwartet
Gemäß §12 des Arbeitschutzgesetzes (ArbSchG) sind wir als Arbeitgeber dazu verpflichtet, unsere Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei ihrer Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen.
Als Arbeitsschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
Was ist zu tun
Bearbeiten Sie das Online-Training zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie können die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.